Die EU erlaubt mehr Gift in Lebensmitteln - wie der BUND berichtet wurden die erlaubten Höchstmengen von Acetamiprid in Lebensmitteln um bis zu 900% erhöht: https://www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/mehr-nervengift-in-spargel-milch-und-fleisch/
Die Substanz gehört zu den Neonicotionoiden und wird gegen saugende Insekten wie Läuse und Wanzen eingesetzt. Zugelassen ist es unter anderem bei Salaten, Gurken, Beerenobst, Kirschen, Gurken, Kohl und Tomaten. Vor allem die Wirksamkeit gegen die gefürchtete Kirschessigfliege wird den Einsatz befördern und vermutlich mit dazu beigetragen haben, dass die Grenzwerte bereits im vergangenen Jahr in vielen Grundnahrungsmitteln erhöht wurden.
Besonders pikant: Wegen möglicher Auswirkungen auf das sich entwickelnde Nervensystem schlug die Euopäische Behörde für Lebensmittelsicherheit im Dezember 2013 vor, die erlaubte Tagesdosis, sowie akute Referenzdosis und die annehmbare Anwenderexposition auf 0,025 mg/kg Körpergewicht zu SENKEN (Quelle: Wikipedia, Hintergrundinfos unter http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/3471). Für einen 70kg-schweren Menschen wäre das eine Gesamtmenge von 1,75 mg pro Tag.
Mit den neuen, erhöhten Werten dürfen lt. BUND-Grafik nun bis 0,8 mg/kg in Spargel, bis 0,5 mg/kg in Fleisch und bis 0,2 mg/kg in Milch enthalten sein. Wer also der Empfehlung folgen will, sollte mehr denn je Bio-Produkte kaufen und hoffen, dass hier keine oder kaum Behandlung erfolgt ist - sonst wird das kaum einzuhalten sein.
Folgende Erhöhungen wurden von der EFSA empfohlen:
Die Hintergründe der Entscheidung sind nachzulesen im EFSA-Journal unter http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2016.4385/pdf
Die Datenlage des Einreichenden ist unter https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/Acetamiprid_RAR.zip abrufbar. Auslöser der Erhöhung war übrigens Griechenland auf Antrag von Nisso Chemical Europe.